Grundfreibetrag
15 % bis 33.000 Euro
Ohne Investition, ohne Antrag. Höchstens 4.950 Euro je Veranlagungsjahr. Das Finanzamt berücksichtigt ihn von Amts wegen — auch bei Pauschalierung.
GFB · Gewinnfreibetrag
Ein Teil des betrieblichen Gewinns kann steuerfrei bleiben — wenn die Regeln stimmen und die Investition rechtzeitig steht. Wir rechnen den Anspruch, wählen die passende Deckung und erledigen die notwendigen Schritte. Die Umsetzung gestalten wir so einfach wie möglich.
Was der GFB ist
Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu: Einzelunternehmen, Freiberufler, Mitunternehmer. Er senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Gesellschaften mit beschränkter Haftung selbst sind nicht begünstigt — die Gesellschafterinnen und Gesellschafter nur, soweit sie betriebliche Einkünfte als Mitunternehmer beziehen.
Zwei Teile, klar getrennt. Der Grundfreibetrag kommt automatisch. Der investitionsbedingte Teil verlangt eine Anschaffung im selben Kalenderjahr — begünstigtes Anlagevermögen oder bestimmte Wertpapiere — und gehört in die Steuererklärung, nicht in den Zufall.
Grundfreibetrag
Ohne Investition, ohne Antrag. Höchstens 4.950 Euro je Veranlagungsjahr. Das Finanzamt berücksichtigt ihn von Amts wegen — auch bei Pauschalierung.
Investitionsbedingt
Für Gewinnteile über 33.000 Euro: 13 % bis 178.000, 7 % bis 353.000, 4,5 % bis 583.000 Euro. Gedeckelt mit der Höhe der begünstigten Anschaffung.
Obergrenze
Ab einer Bemessungsgrundlage von 583.000 Euro steht kein weiterer Freibetrag zu. Der Höchstbetrag gilt je steuerpflichtiger Person.
Angaben nach der geltenden Rechtslage (§ 10 EStG, WKO). Kein Ersatz für die steuerliche Beratung im Einzelfall.
Rechner
Geben Sie Ihren voraussichtlichen Gewinn ein — der Rechner zeigt Grundfreibetrag, investitionsbedingten Teil und den Betrag, den Sie steuerschonend veranlagen können. Danach wissen Sie, welcher Betrag umzusetzen ist.
Der Rechner ist ein Einstieg, keine Steuererklärung. Die genaue Höhe folgt Gewinnermittlung, Staffel und den Anschaffungen des Jahres. Für die Umsetzung brauchen wir den zu veranlagenden Betrag, das Unternehmen und Ihre Steuerberatung.
Umsetzung
Geben Sie Ihre Daten ein. Wir gestalten die Umsetzung so einfach wie möglich: Abstimmung mit der Steuerberatung, Wahl der begünstigten Veranlagung, Dokumentation und der nächste konkrete Schritt, bevor das Jahr schließt.
Im Mandat
Eine Wertpapierdeckung zum Jahresende ohne Blick auf Liquidität, Behaltefrist und das übrige Vermögen ist kein Plan. In der strategischen Vermögensplanung liegt der Gewinnfreibetrag neben Betrieb, Privatvermögen und — wo sie trägt — der betrieblichen Altersvorsorge. WELL+ hält Betrag, Frist und nächste Schritte sichtbar.
Mehr dazu: Software · WELL ADVISED STANDARD
Nächster Schritt
Rechner nutzen, Betrag klären, Daten senden. Wir übernehmen die notwendigen Schritte und stimmen uns mit Ihrer Steuerberatung ab.